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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entsendung von Feuerwehren - rechtliche Grundlagen | 24 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 764045 | ||
Datum | 05.06.2013 17:34 MSG-Nr: [ 764045 ] | 3348 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jörg R. Sagt die Einsatzleitung im K-Fall vor Ort "wir brauchen überörtliche Hilfe" läufts über den Fond. Bieten sich Feuerwehren und Kommunen aus freundschaftlicher Verbundenheit an, wirds zur Sache des Entsenders. Das Letztere ist es in diesem Fall zumindest HIER nicht. Laut Aussage des Kreisbrandinspektors: Sachsen hat bei Hessen Hilfe angefordert, Anforderungen vom Land an die unteren KatS-Behörden, usw. Die Kosten trägt hier das Land Sachsen als anfordernde Stelle. KBI LK Gießen vor Abfahrt nach Sachsen Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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