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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Hilfeleistungskontingente im (Hochwasser)-Einsatz | 83 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 764131 | ||
Datum | 06.06.2013 10:02 MSG-Nr: [ 764131 ] | 30621 x gelesen | ||
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Moin. Im aktuellen Fall war/ist es ja so, dass das Land Sachsen festgestellt hat, dass die örtlichen Kontingente nicht ausreichen würden. Dementsprechend hat man Hilfe von extern angerfordert. Für die Gefahrenabwehr vor Ort ist aber die Kommune zuständig. Diese kann sich aus dem vom Land angeforderten Kontingent bedienen, muss sie aber nicht. Es kann m.E. auch Gründe dafür geben, solche schlagkräftigen und mobilen Einheiten (merke: Verband aus 3 LZ und einem Betreuungszug, was diese Einheiten weitgehend autark macht) nicht direkt für die einfachsten Arbeiten zu verblasen. Reserven anlegen und halten ist ja auch eine Kunst, erst recht, wenn die Lage noch dynamisch ist Is that you, John Wayne? Is this me? | ||||
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