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Innenminister
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaInnenminister verbietet Hilfe50 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen765016
Datum14.06.2013 09:21      MSG-Nr: [ 765016 ]12603 x gelesen
Themengruppe:
  • Hochwasser 2013

  • Geschrieben von Sven T.Mich würde die Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage das Ausrücken verboten wurde, schon mal interessieren. Letztlich kann man sich zwar immer auf das der Aufsichtsbehörde zustehende Weisungsrecht zurückziehen, da nicht nur eine Rechts- sondern auch eine Fachaufsicht ausgeübt wird und daher auch in Zweckmäßigkeits-Fragen Weisungen erteilt werden können. Ob das aber im konkreten Fall trägt, wo zur Zweckmäßigkeit ja zahlreiche Überlegungen angestellt von der entsendenden Feuerwerh angestellt wurden. Die Frage der Koordination im Schadensgebiet ist zwar auch eine Frage der Zweckmäßigkeit aber das Schadensgebiet liegt ja nunmal nicht im Zuständigkeitsbereich des IM NRW. Wenn also bei der Entsendenden Feuerwehr alles "zweckmäßig" gelaufen ist (Brandschutz sichergestellt, Mitwirkung in Landeskonzepten sichergestellt) gäbe es ja nichts zu kritisieren. Möglicherweise schlummert aber auch noch irgendwo ein Runderlass des IM, der solche Einsätze im Bundesgebiet regelt und an die sich dann auch die entsendende Gemeinde zu halten hat.

    Ich denke auch man muss das Ganze ein bißchen aufdröseln

    1. Brandschutzkonzept der Gemeinde

    Welche Fahrzeuge werden dafür benötigt und welche Mannschaftsstärke muss ich dafür vorhalten, dass dieser gesichert ist

    2. Katastrophenschutzkonzept des Landes

    Welche Fahrzeuge und welche Mannschaftsstärke sind dafür eingeplant?

    3. Was habe ich darüber hinaus noch zur Verfügung

    Hier stellt sich die Frage nach Punkt 3 welche rechtlichen Grundlagen existieren für den Einsatz dieser Fahrzeuge und Mannschaften.

    Meiner Meinung nach kann die Stadt über diese Einheiten und Fahrzeuge frei verfügen, wenn durch deren Einsatz die Punkte 1 und 2 nicht berührt werden.

    Meine Fragen hierzu wären,

    1. auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Einsatz dieser Einheiten verweigert.

    Geschrieben von Sven T.Als Wehrleiter in dieser Situation hätte ich auf einer schriftlichen Weisung bestanden, das ich das gestellte Amtshilfeersuchen abzulehnen habe.

    2. Wenn das Land diese Fahrzeuge in ihrem Katastrophenschutzkonzept vorsieht müsste es sie dann nicht auch finanzieren.

    3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde

    4. Die Organisation des Einsatzes vor Ort obliegt nicht dem Land NRW sondern dem Land Sachsen Anhalt,

    Geschrieben von ---WDR--- Die Vorplanung für solche "Großschadenslagen" liege bei den Bezirksregierungen. Es sei in Fällen wie der Hochwasser-Katastrophe unbedingt nötig, dass eine zentrale Stelle den Überblick habe, wer was wann und wo mache, so Söbbeler. Wenn einzelne Hilfskräfte auf eigene Faust führen, bestehe die Gefahr, dass man in der Krisenregion genau diesen Überblick verliere.

    Wie stellt sich dies im Land Sachsen Anhalt dar? Wusste die für die Vorplanung zuständige Bezirksregierung hier Bescheid? Diese muss den Überblick über die eingesetzten Kräfte haben.

    Geschrieben von Sven T.Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hier gerade nicht um einen "jeder macht was er will"-Fall handelt. In dem Ausgangsfall gab es ja eine offizielle Anforderung, nach NRW-Landesrecht zwar über den falschen Weg (hätte die Leitstelle sein müssen) aber es ist auch noch die Frage, ob sich ein Nicht-NRW'ler an das NRW Recht halten muss. Möglicherweise hätten die Anforderer aber nach ihrem Landesrecht anders anfordern müssen.


    Natürlich unter der Maßgabe, dass die Einheiten und Mannschaften für das Katastrophenschutzkonzept des Landes NRW weiterhin vorgehalten werden. Für das Land NRW würde sich nichts ändern, da alle eingeplanten Einheiten ja zur Verfügung stehen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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     09.06.2013 17:51 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
     09.06.2013 18:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.06.2013 18:31 ., Reken
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     09.06.2013 20:06 ., Frielendorf  
     10.06.2013 15:03 Andr7e S7., München
     10.06.2013 18:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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     13.06.2013 18:51 Clau7s K7., Wetzlar
     13.06.2013 19:06 Sven7 T.7, Hamburg
     14.06.2013 09:21 ., Frankfurt
     14.06.2013 10:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.06.2013 11:07 Chri7sti7an 7F., Fürth
     09.06.2013 21:01 Jürg7en 7M., Weinstadt  
     09.06.2013 21:49 Stef7an 7J., Birlenbach  
     10.06.2013 06:35 ., Dinslaken
     09.06.2013 22:38 Chri7sti7an 7F., Wernau  
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     13.06.2013 18:25 Step7han7 S.7, Geesthacht/Gießen  
     14.06.2013 08:52 ., Dinslaken
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     14.06.2013 09:41 Marc7 S.7, Witten
     14.06.2013 11:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
     14.06.2013 11:55 ., Dinslaken
     14.06.2013 12:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.06.2013 12:36 ., Dinslaken
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