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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kreis Recklinghausen prüft die Aufstellung einer Berufsfeuerwehr | 18 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 765494 | ||
Datum | 19.06.2013 12:42 MSG-Nr: [ 765494 ] | 3939 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. denn laut Gesetz ist doch wohl die Kommune für den Brandschutz zuständig und hat eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Wie soll da das ganze auf den Kreis "abgewältz" werden? Soweit ich mich erinnern kann (wurde mal in einer Vorlesung über Rechtsgrundlagen der Feuerwehr usw besprochen, Dozent war ein gewisser Richter im Ruhestand, der schon 1975 seit die erste Version des FSHG mit gestaltet hat und auch den Kommentar dazu verfasst hat) war es von den Gesetzgebern/-"machern" niemals verboten worde, dass Städte gemeinsame Feuerwehren betreiben bzw das Gesetz wurde so formuliert, das es möglich ist. Habe den Kommentar jetzt aber nicht vorliegen, aber da müsste bestimmt was dazu drin stehe so umfangreich wie der ist. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dennis E. [19.06.13 12:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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