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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TriBltz -> Nachfolgeprodukt? Empfehlung? | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 765531 | ||
Datum | 19.06.2013 20:24 MSG-Nr: [ 765531 ] | 3637 x gelesen | ||
Hallo! Es könnte sinnvoll sein, das in Kraft treten der 48.ÄndVO abzuwarten. Nach dem derzeitigen Entwurfstand dürftet ihr dann z.B. die Blaulicht-Anlage um Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung nach hinten erweitern oder alternativ eine Heckwarnanlage aus (bis zu drei Paar) nach hinten wirkenden Kennleuchten für gelbes Blinklicht installieren. Gerrit hatte ja schon ein paar Produktbeispiele genannt. Nach jetziger Rechtslage dürftet ihr lediglich nicht-festmontierte "zusätzliche Warnleuchten" nutzen. (eine weitergehende Ausnahmeregelung ist mir für das Saarland nicht bekannt). Der Triblitz wäre ein Beispiel dafür. Die meisten anderen als zusätzliche Warnleuchte genehmigten gelben Leuchten sind nur für den Einbau "im Inneren des Fahrzeugs" genehmigt, dürften demnach also z.B. nur in die Heckklappe so eingebaut werden, dass sie bei offener Klappe wirken. Für den offenen Festeinbau würde wieder eine Ausnahmegenehmigung gebraucht. Bei den "fertigen Balken" bin ich grundsätzlich sehr skeptisch, was die Zulassung angeht. Die meisten werden wohl nur über eine Ausnahmegenehmigung legal werden können. Für Warnleuchten nach TL-Warnleuchte (Weitwarnleuchten etc.) aber auch die (IMNSHO wirklich sinnvollen) Leuchtpfeile und -kreuze gibt es überhaupt keine klare Rechtsgrundlage. | ||||
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