Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hessen: Vorgabe zur Stulpenlänge der Feuerwehrhandschuhe | 23 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 765648 |
Datum | 21.06.2013 12:49 MSG-Nr: [ 765648 ] | 5540 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Feuerwehr-Unfallkasse
Hi,
Geschrieben von Christian T.Kaufst Du einen Handschuhe nach EN 388, der vom Schnittschutz und von der mechanischen Abriebfestigkeit die Anforderungen der FUK erfüllt, hast Du doch gar kein Problem.
Rechtlich ja, praktisch nein! Zwischen den Handschuhen mit gleicher Bewertung in Sachen Schnittschutz etc. liegen in ihrer tatsächlichen Schutzfunktion in meinen Augen Welten. Ich kenne das Prüfverfahren zwar nicht, aber es scheint hier nur bedingt praxistauglich zu sein. Es gibt deutliche Unterschiede von Modell zu Modell, an welcher Stelle der Hand der Schutz tatsächlich erreicht wird.
Gruß
Alex
"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)
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| 23.05.2013 12:53 |
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Jan 7P., Darmstadt | |