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Vorbeugender Brandschutz
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Technische Hilfeleistung
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaAuch eine Feuertreppe   11 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)765899
Datum25.06.2013 11:10      MSG-Nr: [ 765899 ]3013 x gelesen

Kollege!

Scheint ja eine interessante Konstruktion zu sein, vielleicht eine Sanierungslösung für einen Sonderbau. Die Befestigungslöcher neben den Öffnungsabschlüssen passen zwar (noch) nicht zu den Handläufen, sonst kann das aber auch eine pfiffige Lösung sein. Brandschutztechnisch wäre hier ggf. nur zu hinterfragen, ob die Treppe in Verbindung mit den dargestellten Öffnungsabschlüssen den Anforderungen des § 35, Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 MBO genügt.

Geschrieben von Volker L. Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig.
Sagt wer bzw. steht außer in der VStättV oder VkV wo?

Geschrieben von Volker L.baulicher Brandschutz ist kein Pflicht(prüfungs)fach im Architekturstudium Wozu auch, ist ja völlig überbewertet. Man muss sich als Architekt auf die wesentlichen Dinge im Leben konzentrieren und das lernen, was in der Regel 99% aller Architektur-Hochschulabgänger zwingend brauchen, um nach dem bestandenen Malkurs in einem Architekturbüro zu unterirdischen Löhnen Bauleitung zu betreiben oder Entwürfe für Bausparkassen-Einheitshäuschen zu erstellen. Deshalb wurde z.B. an einer Hochschule angeblich auch das Wahlpflichtfach Bauordnung und Brandschutz zugunsten gestalterischer und städtebaulicher Anteile gestrichen. Mittlerweile geht es sogar soweit, dass man aufgrund festgestellter Brandschutzprobleme bei fakultätsübergreifenden Projekten von Architektur- Bauingenieur- und Versorgungstechnikstudenten für die VS-Studenten das Fach "Grundlagen des baulichen Brandschutzes" verpflichtend und mit entsprechend gewerteter Prüfung (nicht nur bestanden oder vergeigt) eingeführt hat. (Find ich aus ganz persönlichen Gründen prima!!!)

Geschrieben von Volker L.Mal eine provokante Frage: warum setzten sich die Feuerwehrverbände nicht dafür ein, dass der VB ein Pflichtfach mit Prüfung im Architekturstudium wird ???? Weil das die Feuerwehrverbände mal gelinde gesagt einen feuchten XXXzensiertXXX nix angeht. Das wäre Sache der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau.
Provokante Gegenfrage I: Vielleicht sollten sich die Feuerwehrverbände dann auch einsetzen für Tempo 100 auf Autobahnen oder für die ausschließliche Verwendung biologisch abbaubarer, nicht schmierender Öle und Kraftstoffe für Kraftfahrzeige oder für regelmäßigen Krallenkurzschnitt bei baumkletteraffinen Katzen? Da würden weitaus mehr Schäden und Kosten vermieden werden.
Provokante Gegenfrage II: Setzt sich denn der Werkfeuerwehrverband dafür ein, dass die brandschutztechnische Planung bei Industriebauten nur noch durch erfahren Brandschutzfachplaner erfolgt? Oder ist auch da jedem sein Hemd am Nächsten und man nimmt den Billigsten (und noch nicht mal den Günstigsten)
Hinweis: Es gibt sogar Werkfeuerwehren, die sind zu Tode beleidigt, wenn sie zwar staatlich/bezirklich anerkannt sind, bei der Brandschutzplanung gemäß Industriebaurichtlinie aber nicht berücksichtigt werden können, weil sie nicht die erforderliche Stärke/Anwesenheit/Hauptamtlichkeit haben. (Nein, auch ein trotziges auf-den-Boden-stampfen mit beleidigtem "Wir sind aber eine ANERKANNTE Werxfeuerwehr" in Verbindung mit hektischem Wedeln mit dem Anerkennungsbescheid bewirkt nicht die Zulässigkeit der Vergrößerung von Brandabschnitten)
Da wäre im Umkehrschluss die eine oder andere UE Baurecht hilfreich (oder ein Blick ins Gesetz, der die Rechtsfindung bekanntermaßen ungemein erleichtert.)

Geschrieben von Uwe S.Gegenfrage: Wozu solch ein Pflichtfach? Gibt es dann auch für die geprüften Leute eine "Belohnung"? Darf der Architekt dann auch eigenständig an Stelle einer anderen Autorität die Unterschrift unter ein Brandschutzkonzept setzen?
Welche "Autorität" braucht man denn, um ein Brandschutzkonzept zu unterschreiben?
Das darf der Architekt auch so, ganz ohne Pflicht und Belohnung, er muss nur seinen Malkurs bestanden haben. Siehe auch § 65 und 66 MBO bzw. entsprechende Art./§ der jeweiligen LBO. Es ist immer wieder interessant, dass aufgrund plakativ dargestellter Einzel-Schadensfälle der ganzen Bauwelt das brandschutztechnische Verständnis abgesprochen wird. Täglich gibt es aber auch das andere Beispiel, dass man Feuerwehrlern aufgrund ihres Realitätsverlustes aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung sämtliche Kenntnis des Bauwesens und Baurechts absprechen muss. (und nein, zweimal Minus ergibt nicht unbedingt Plus!)

Grüßla,
FP
(LB f. VB a. d. TH N)

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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 22.06.2013 16:12 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.06.2013 18:06 Volk7er 7C., Trier
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 25.06.2013 09:18 Uwe 7S., Bürstadt
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 26.06.2013 12:30 Volk7er 7L., Erlangen
 26.06.2013 12:34 Chri7sti7an 7T., Herten
 25.06.2013 11:48 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 26.06.2013 02:13 ., Thierstein und Magdeburg
 25.06.2013 11:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 25.06.2013 12:25 Anto7n K7., Mühlhausen

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