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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaAuch eine Feuertreppe11 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt765950
Datum26.06.2013 02:13      MSG-Nr: [ 765950 ]2139 x gelesen

Geschrieben von Philip K.Geschrieben von Volker L.: Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig.

Also hier wurde gerade am Erweiterungsbau des Landesarbeitsgerichtes ein zweiter Flucht- und Rettungsweg per außenliegender Wendeltreppe realisiert und das Gebäude ist inzwischen in Betrieb.

Es ist auch möglich, sowas zu bauen. Nur sollte man da sehr vorsichtig sein, über welche Personenzahlen da spricht, die die Treppe benutzen sollen. Für bis ca. 20 Personen geht das schon. Darüber hinaus geht es in die Richtung, dass mehrere Personen nebeneinander die Treppe benutzen müssten. Und das ist bei einer Wendeltreppe o.ä. natürlich ziemlich ungünstig.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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 26.06.2013 02:13 ., Thierstein und Magdeburg
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