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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Auch eine Feuertreppe | 11 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 765950 | ||
Datum | 26.06.2013 02:13 MSG-Nr: [ 765950 ] | 2139 x gelesen | ||
Geschrieben von Philip K. Geschrieben von Volker L.: Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig. Es ist auch möglich, sowas zu bauen. Nur sollte man da sehr vorsichtig sein, über welche Personenzahlen da spricht, die die Treppe benutzen sollen. Für bis ca. 20 Personen geht das schon. Darüber hinaus geht es in die Richtung, dass mehrere Personen nebeneinander die Treppe benutzen müssten. Und das ist bei einer Wendeltreppe o.ä. natürlich ziemlich ungünstig. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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