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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gefahrstoffschrank in FW-Pläne DIN14095 | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 766018 | ||
Datum | 26.06.2013 14:40 MSG-Nr: [ 766018 ] | 6100 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf B. ist das irgendwo nachzuschlagen?In der regel geben die Brandschutzdienststellen Merkblätter heraus, in dem die Anforderungen präzisiert werden. Zumeist ist es so, dass besondere Gefahrenbereiche zu kennzeichnen sind (auch wenn es die TRbF nicht mehr gibt) Z.B hier aus dem Kreis MTK: 7. Besondere Gefahren Feuerwehrpläne müssen möglichst genaue Angaben über besondere Gefahren auf der Liegenschaft und im Gebäude enthalten. Hierzu zählen insbesondere Angaben über: Brandgefährdete Stoffe, wie z. B. leicht entzündliche feste Stoffe, brennbare Flüssigkeiten und Gase mit Angabe von Stoffart, Lager und Verarbeitungsmengen sowie der Gefahrennummer und der UN- Stoffnummer giftige und ätzende Stoffe mit Angabe des Handelsnamens, des Trivialnamens und der genauen chemischen Bezeichnung einschließlich Angabe des MAK-Wertes und den jeweiligen Lagermengen explosionsfähige Stoffe, wie z. B. Druckgase, Lösungsmittel, brennbare Stäube und dergleichen mit Angabe von Stoffart, Lagerart und Lagermenge sowie falls möglich mit Gefahrennummer und UN-Stoffnummer radioaktive Stoffe mit Angabe der Präparate, ob in offener oder umschlossener Form vorliegend, der Strahlenaktivität und der Feuerwehrgefahrengruppe. Angaben sind von den Sicherheitsfachkräften des Betreibers zu erfragen oder aus den entsprechenden Nachschlagewerken für gefährliche Güter zu entnehmen Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen in Bereichen biologischer Arbeitsstoffen, ferner Angaben über die Gefahrengruppe in gentechnischen Labors sowie Warnhinweise auf Löschmittel enthalten, die nicht eingesetzt werden dürfen. Das findest du hier Oder das Düsseldorfer oder auch Mönchengladbach "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | ||||
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