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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGefahrstoffschrank in FW-Pläne DIN1409515 Beiträge
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen766060
Datum27.06.2013 09:51      MSG-Nr: [ 766060 ]5975 x gelesen

Wie Du ganz richtig sagst, sollten sich die Informationen in einem Feuerwehrplan auf das nötigste beschränken und nicht zur Verwirrung beitragen.
Da ich selbst mit der Erstellung von FW-Plänen bisher noch nichts zu tun hatte, hier einfach mal meine Gedanken dazu, mit der bitte mich anschließend zu korrigieren und aufzuklären.
Kann auch für meinen Job hier nur förderlich sein, Danke.

Wenn Du nun sagst, die Grenze, bei der für Dich gefährliche Stoffe anfangen liegt bei der Menge, die den haushaltsüblichen Gebrauch überschreitet....
Nun habe ich z.B. in "meiner" Werkstatt zwei doppelflügelige (je 1200mm breite) Gefahrstoffschränke Typ90, idealerweise sogar mit Abluftventilator stehen.
Selbst für die Mengen, die ich in den Schränken lagern kann, greift nicht das Zusammenlagerungsverbot nach TRGS 510. So beinhaltet der eine Schrank standartmäßig bis zu 3 Kanister a 20kg Isopropanol, kommen UV-empfindliche Kunstharze für eine Laserstereolithographieanlage dazu, div. Farbeimer. Der andere beinhaltet in der Regel Kunstharze, Trennmittel, Lackspraydosen, Poliermittel, Aceton, Kleber usw.

Eine Verpflichtung die Schränke mit den Inhalten zu beschriften gibt es meines Wissens nach nicht. Macht auch wenig Sinn, denn bei Brandbeaufschlagung wäre die Liste wahrscheinlich das erste was unbrauchbar wird.
Aus der Erfahrung raus, wird doch zumindest der erste Trupp schon mit der Erkundung (mit Wasser am Rohr) angefangen haben, bevor überhaupt jemand einen Blick auf den FW-Plan geworfen hat. Selbst wenn also auf dem Plan die Information über die Gefahrstoffschränke enthalten sind, vielleicht dort auch noch der mögliche Inhalt festgehalten wurde, was dann?
Den vorgehenden Angriffstrupp über Funk mit den Informationen über die Gefahren der einzelnen Stoffe bombardieren? Vor allem wer will die Information der Inhaltsstoffe auf den Plänen tatsächlich zu jeder Zeit aktuell halten?

Und was könnte der vorgehende Trupp, der wahrscheinlich "nur" über das Löschmittel Wasser verfügt anfangen? Was hätte er für eine Alternative?
Ist der Schrank noch in Takt, gibts eh keine Probleme, max. kühlen.
Ist das Feuer schon durchgeschlagen und hat auf den Inhalt des Schranks übergegriffen, muss die Brandeinwirkung so groß sein, dass der Angriffstrupp wahrscheinlich mit den Löscharbeiten um den Schrank herum mehr wie genug zu tun hat.
Läuft der Inhalt aus dem Schrank aus, wie will der Trupp feststellen, um welchen der möglichen Inhaltsstoffe es sich handelt, und ob da sein Wasser als Löschmittel geeignet ist oder nicht?

Die Gefahrstoffschränke die ich kenne, sind eigentlich alle auch als solche erkennbar, schöne gelbe Lackierung, massive Bauweise, meist oben einen Lüfteraufsatz mit Abluftrohr.
Ich persönlich halte da die Gefahrstoffe, die wahrscheinlich in jeder Werkbank lagern fast für gefährlicher, weil nicht erkennbar, niergends erfasst, niemand weiß etwas über die Menge und Eigenschaften. Und diese Werkbänke wird es wahrscheinlich überall geben, hand auf´s Herz. immerhin gibt es auch noch den Anhang 9 in der TRGS 510 in dem geregelt ist, wieviel Gefahrstoffe in einem Bereich auch außerhalb von Gefahrstoffschränken gelagert werden dürfen, und das sind schon 50kg! für jedes abgeschlossene Betreibsgebäude. Hat auch nichts mehr mit haushaltsüblichen Mengen zu tun.

Handelt es sich nicht um einen Brandeinsatz, sondern darum, dass irgendwer während der Arbeitszeit festgestellt hat, das da irgendetwas aus dem Schrank ausläuft, so wird denke ich irgendein Mitarbeiter als Ansprechpartner fungieren können, der eine Aussage über den möglichen Inhalt treffen kann. Dass es sich dann dabei um einen Gefahrstoffschrank handelt, der im Raum "xy" steht, dürfte somit von Anfang an bekannt sein.

Für mich ist ein Gefahrstoffschrank, der da plötzlich unverhoffter Weise vor mir steht somit noch das kleinste Übel.
Wenn sich jeder Angriffstrupp oder Atemschutzgeräteträger darüber bewusst ist, dass er in einem Betrieb mit Gefahrstoffen rechnen muss und wie Gefahrstoffschränke aussehen können, dann schießt ein detailierter Vermerk in einem FW-Plan in meinen Augen eigentlich über das Ziel "notwendige Informationen" hinaus.

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