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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGefahrstoffschrank in FW-Pläne DIN1409515 Beiträge
AutorJens8 E.8, Marktheidenfeld / Bayern766080
Datum27.06.2013 12:52      MSG-Nr: [ 766080 ]5506 x gelesen

Weicht jetzt aber etwas vom Thema ab, aber: Achtung! Die Kleinmengenregelung in der alten Form ist entfallen. Bei dieser Größe des Arbeitsraumes dürfte der Tagesbedarf die Kleinmengenregelung der alten TRGS überschreiten. Hier gilt neu Geschrieben von ---Hier TRGS 510-2013--- 12.1 Anwendungsbereich
(1) Die folgenden Regelungen gelten bei der Lagerung entzündbarer (gekennzeichnet mit H224, H225 oder H226 1)) bzw. entzündlicher (gekennzeichnet mit R12, R11 oder R10)
Flüssigkeiten, die in Mengen von mehr als 200 kg (1.000 kg bei Gefahrstoffen, die mit H226 1) oder R10 gekennzeichnet sind) gelagert werden.
(2) Bei Mengen von mehr als 10 bzw. 20 kg bis einschließlich 200 kg (1.000 kg bei Kennzeichnung mit H226 1) bzw. R10) sind die Maßnahmen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Stoffeigenschaften, der Verpackungsmaterialien und den räumlichen Bedingungen festzulegen.
(3) Werden entzündbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken gemäß Anlage 3 gela-gert, gelten die Anforderungen von Nummer 12 als erfüllt.
(4) Die Schutzmaßnahmen hinsichtlich Lüftung und zum Explosionsschutz sind in Anlage 5 aufgeführt.
(5) Restentleerte, ungereinigte Behälter sind hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wie ge-füllte Behälter zu betrachten.


Du siehst, die Gefährdungsbeurteilung des Nutzers rückt wesentlich stärker in den Vordergrund (Hinweise zum wie in Anlage 1). D.h. bei alle Mengen von mehr als 10 kg bzw. 20 kg bis 200 kg, legt Deine Gefährdungsbeurteilung fest, welche Schutzmaßnahmen Du ergreifst (Am einfachsten natürlich erfüllt durch Sicherheitsschrank .- sorry, das musste jetzt kommen). Ab 200 Liter bzw. 1000kg H226 1 (z.B. Diesel) -> Lagerraum oder mehrere Schränke. Die Eigenverantwortlichkeit ist durch Betonung auf die Gefärhdungsbeurteilung natürlich dadurch auch gestiegen.

In Anlage 2 findest Du auch die max. Anzahl und Abstände der Schränke pro Arbeitsraum, falls diese eine geringere Feuerwiderstandsfähigkeit haben als 90 Min. Typ 90-Schrank wird als separater "Brandabschnitt (bitte nicht hauen für den Ausdruck)" behandelt, alles darunter nicht

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 26.06.2013 12:24 Ralf7 B.7, Gescher
 26.06.2013 12:42 Mark7us 7M., Idstein
 26.06.2013 14:07 Seba7sti7an 7N., Neureut
 26.06.2013 14:40 Stef7an 7J., Birlenbach
 26.06.2013 20:40 Ralf7 H.7, Drebkau
 27.06.2013 07:56 Hann7es 7L., Itzehoe
 27.06.2013 09:40 Ralf7 B.7, Gescher
 27.06.2013 09:51 Mark7us 7M., Idstein
 27.06.2013 12:02 Jens7 E.7, Triefenstein
 27.06.2013 12:07 Mark7us 7M., Idstein
 27.06.2013 12:11 Jens7 E.7, Marktheidenfeld
 27.06.2013 12:16 Mark7us 7M., Idstein
 27.06.2013 12:52 Jens7 E.7, Marktheidenfeld
 27.06.2013 16:30 Hann7es 7L., Itzehoe
 27.06.2013 16:12 Mart7in 7L., Illingen

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