Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HLF 20/16 | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8O., Wuppertal / NRW | 766383 |
Datum | 02.07.2013 16:39 MSG-Nr: [ 766383 ] | 6338 x gelesen |
Infos: | 12.12.12 Feuerwehrfahrzeugkonzeption des DIN-FNFW - Fassung Februar 2010 12.12.12 Feuerwehrfahrzeugkonzeption des DIN-FNFW - Fassung 3. Mai 2012 12.12.12 FM: Neue Normen für LF und HLF
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Löschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Also dass es in unserem Fall "nur" ein LF bleibt, kann ich nachvollziehen, da der geforderte längere Rettungszylinder fehlt.
Es ging mir nur darum, ob das Auto ein LF20/16 bleibt. Die aktuelle Norm DIN 14530-11 des LF20 sagt ja:
"Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von LF 20/16 in LF 20 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt."
Jedoch stoße ich mich bei diesem Satz daran, dass ein LF 20/16 laut (alter) Norm nur 1600l haben musste, das aktuelle LF20 hingegen mindestens 2000l.
Das ist sicherlich recht unerheblich, mich interessiert nur wie diejenigen sich das gedacht haben, die das neu genormt haben.
Die Frage lautet daher noch immer, ob ein LF20/16 nun auch neben dem neuen Funkrufnamen ein LF20 ist oder doch ein LF20/16 bleibt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Christian Oertel
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