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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Einsatzleitwagen
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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Löschgruppenfahrzeug
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWie müssen die Wehren einer Samtgemeinde aufgestellt sein?22 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen766624
Datum05.07.2013 10:39      MSG-Nr: [ 766624 ]5066 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Stefan R.Wie sieht es denn mit den folgenden Kombinationen aus:

1.) HLF 10/10 + TSF
2.) HLF 10/10 + TSF-W
3.) HLF 10/10 + ELW 1


Streng genommen alle drei nicht. Wobei man über die ersten beiden IMHO durchaus diskutieren kann, inwiefern das nicht gegenüber zwei MLF in Basisausrüstung gleichwertig ist. Beim TSF-W - das von der FwOrgVO völlig ignoriert wird - scheitert es formal nur an der Entnehmbarkeit der Pumpe und evtl. für das MLF geforderte Sonderlöschmittel. Die Kombination LF + RW/GW/DLK hätte aber auch nicht mehr SLM an Bord und nicht wenige TSF-W fahren ein paar Schaumkanister spazieren...
Das TSF ist rein auf die Standard-Brandbekämpfung betrachtet auch nich viel anders ausgerüstet als ein MLF oder LF 10 und kann als eigenständiger Angriffsträger fungieren. Wenn man bei zwei MLF auf einen Tank zu Gunsten von TH-Ausrüstung verzichten kann, hätte man diese halt im Fall 1) auf dem LF dabei.

FwOrgVO:
(3) ^1 Die Mindestausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr umfasst

1. ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) und

2. ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung als

a) Löschfahrzeug (Typ 2.1.1),
b) Hubrettungsfahrzeug (Typ 3),
c) Rüstwagen (Typ 4),
d) Gerätewagen (Typ 5.1 oder 5.2) oder
e) Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter (Typ 6)

oder

3. zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2).

^2 Wird ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) zusammen mit einem Löschfahrzeug
mit Truppbesatzung (Typ 2.1.1) vorgehalten, so kann bei dem Löschfahrzeug mit Gruppenbesat-
zung (Typ 2.3.1) auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden. ^3 Werden
zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2) vorgehalten, so kann bei einem der Fahr-
zeuge auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden, wenn die sich daraus
ergebende Zuladungsmöglichkeit für Geräte zur technischen Hilfeleistung (hydraulisches Ret-
tungsgerät) oder andere Sonderausrüstung genutzt wird.


[Anlage 1]

2 Löschfahrzeug
2.1 mit Truppbesatzung
[...]

2.2 mit Staffelbesatzung

2.2.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung
[...TSF...]

2.2.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs

1. Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
2. feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
3. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1 000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
4. Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
5. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
6. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
7. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
8. Sonderlöschmittel.

Wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden;


2.2.3 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
[...TLF 16/25...]


2.3 mit Gruppenbesatzung

2.3.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs

1. Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
2. feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
3. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1 000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
4. Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
5. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
6. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
7. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
8. Sonderlöschmittel.

Wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden;


Gruß,
Thorben

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Geändert von Thorben G. [05.07.13 10:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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