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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie müssen die Wehren einer Samtgemeinde aufgestellt sein? | 22 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 766641 | ||
Datum | 05.07.2013 13:32 MSG-Nr: [ 766641 ] | 4662 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Stefan R. Also könnte auch theoretisch eine Stützpunktwehr mit einem HLF 10 (Hilfeleistungssatz selbstverständlich + 1.800l Wasser) + TSF bestehen ja?! Kommt auf den Blickwinkel drauf an. Streng nach Vorschrift erst einmal nicht. Wenn du jetzt Wissen willst, ob du mit HLF 10 + TSF die FwOrgVO überprüfuingssicher einhältst - Nein, denn das TSF (oder auch TSF-W) erfüllt nich die geforderten Merkmale (feste Pumpe, Sonderlöschmittel) des geforderten Typs 2.2.2 im Anhang. Wenn du hingegen nun argumentieren willst, dass die Ausstattung mangelhaft sei und weitere Fzg beschaft werden müssten - könntest mit auf die Schnauze fallen, da man - siehe mein vorheriges Posting - durchaus eine vergleichbare Leistungsfähigkeit wie die geforderten zwei MLF ansetzen kann. Die FwOrgVO kennt aber zunächst einmal keine "...oder vergleichbar"-Klausel, andererseits kann es nicht Zweck der FwOrgVO sein, Altfahrzeuge nun massenahft außer Dienst zu stellen, weil sie irgendwo nicht mehr den aktuellen Maßgaben entsprechen, aber noch 15 Jahre halten... Und wenn das alles nicht hilft, lässt sich immer noch ein BSBP erstellen, der ohnehin die jeweiligen Erfordernisse besser berücksichtigt als die pauschalen Angaben der FwOrgVO. Und da kann dann im Prinzip alles mögliche drinne stehen, meinetwegen auch DLK+TSF, falls irgendwer Mitten im Nichts ein Baumhaus bewohnt. Nebenbei - was will man mit 1800 Liter Wasser auf 'nem HLF 10?! Wo soll da noch die TH-Ausrüstung (gerde bei einem H im Namen erwarte ich da auch einen ernsthaften Umfang, nicht einfach nur Kombigerät und vier Schiebeblöcke) bleiben? Oder will man ein eigentliches LF 20 dem Gemeinderat zum HLF10 umgelabelt verkaufen?! Gruß, Thorben | ||||
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