Hallo Kameraden,
Da in diesem und anderen Threads die Begeisterung für Drohnenobjekte im Erkundungseinsatz hochschlägt, möchte ich nur kurz die rechtlichen Voraussetzungen ansprechen, welche hier bei den meisten nicht bekannt sein dürften.
Ich bin selbst seit über 20 Jahren Modellflugpilot und wir müssen uns an gewisse Vorausetzungen halten.
Geschrieben von Ralf H.Geschrieben von Lars T.Ein Kamerad, der dort in der mobilen Einsatzleitung tätig ist, meinte jedoch, daß so ein Fluggerät wegen der Absturzgefahr nicht über (größeren) Menschenansammlungen eingesetzt werden darf. Das würde z.T. aber vielleicht auch den Einsatz über bewohntem Gebiet einschränken, oder?
Wenn solche Modelle Quadrokopter, Hubschrauber, Flächenmodelle heute durch die entsprechende Technik sehr einfach zu fliegen sind, so einfach wie sich der Anfänger vorstellt und die Werbung verspricht, ist es nicht. Um ein solches Gerät stets sicher zu beherrschen erfordert es eine Menge Übung.
Ein Absturz ist immer einzukalkulieren, ob Pilotenfehler, Technikausfall oder äussere Einflüsse.
Daher finde ich die Bedenken des Kameraden nicht unangebracht.
Geschrieben von Ralf H.Also wenn ich mir vorstelle das bei so mancher Großveranstaltung 1+x Hubschrauber über Innenstädten fliegen dürfte der Schaden einer Drohne bei Systemausfall vergleichsweise gering sein. Technische Systeme können immer ausfallen wie "jeder" weiß, aber bei Veranstaltungen kann man das durch geschickt gewählte Flugrouten vergleichsweise gering halten.
Da unterschätzt du aber die Auswirkungen eines solchen Absturzes aber erheblich.
Klar kommt es auf die Größe an, aber schon der Propeller/Rotor eines kleinen Flugmodells bei voller Drehzahl kann sehr hässliche Verletzungen verursachen.
Jetzt aber zu den rechtlichen Bedingungen beim Thema "Feuerwehr kauft sich Drohne".
So eine Drohne/Modellheli/Flächenmodell/Quadrokopter stellt rechtlich ein Luftfahrzeug dar.
Luftfahrzeuge unterliegen der Haftpflichtversicherungspflicht!
D.h. der Pilot braucht eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Da hier schon von Nutzlasten von bis zu 1,5 kg angesprochen wurden, wird das gesamte Fluggerät ein Fluggewicht von mehreren Kilo haben.
Ein Flugmodell das ein Abfluggewicht unter 5 kg hat, und elektrisch angetrieben wird kann praktisch überall gestartet werden.
Ab 5 kg Abfluggewicht ist allerdings eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung erforderlich, welche von dem entsprechenden Luftamt ausgestellt werden muss.
Das fliegen über Menschenansammlungen wird darin sicher ausgeschlossen sein.
Solange nichts passiert, wird das alles niemanden interessieren. Aber wenn so ein Ding mal runterfällt und einen Schaden verursacht, dann wird es anders aussehen. Und der im Forum vielzitierte Staatsanwalt wird erscheinen.
Viele Grüße
Markus
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