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ThemaAusschreibung von Ausrüstung30 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein767135
Datum11.07.2013 19:09      MSG-Nr: [ 767135 ]8192 x gelesen

Moin,

das öffentliche Vergabeverfahren soll ja zwei Zielen dienen:
1. Sicherstellung der für den Bedarfsträger (= für uns Steuerzahler) wirtschaftlichsten Lösung.
2. Sicherstellung der Möglichkeit für alle potenziellen und leistungsfähigen Anbieter im ganzen EU-Raum, öffentliche Aufträge erhalten zu können.

Beide Ziele werden derzeit (nicht nur bei Feuerwehr-Beschaffungen) offenkundig nicht erreicht: Viele Beschaffungen sind überteuert und neue Marktteilnehmer kommen nur äußerst selten zum Zuge.

In der Privatwirtschaft wird (ebenso wie in vielen Privathaushalten) zumeist anders beschafft: Marktüberblick gewinnen, Vergleichspreise einholen, Preisverhandlungen mit einem oder mehreren geeigneten Anbieter(n).

Vergleiche zeigen, dass über Preisverhandlungen i.d.R. deutlich günstigere Endpreise erreicht werden können als über öffentliche Ausschreibungen. Ob ein potenzieller Anbieter bei der Auswahl möglicher Lieferanten berücksichtigt wird, hängt in erster Linie von seinen Marketingaktivitäten ab, deren Erfolge nicht immer rational zu begründen sind, sondern oft genug von "Gefühlen" abhängen. Damit könnte ich als Steuerzahler leben.

Aber erfolgreiche Preisverhandlungen setzen eine hohe fachliche und kaufmännische Kompetenz beim Beschaffer voraus - und natürlich die unbedingte Motivation, wirklich das beste herauszuholen, selbst wenn es ja nicht das "eigene" Geld ist, das ausgegeben wird (obwohl das natürlich ein Irrtum ist mit dem "eigenen" Geld). Und hier setzen meine Zweifel ein: Überall im Lande wird es sie sicher geben, die geborenen Einkäufer, im Haupt- und oft auch im Ehrenamt (ich kenne ehrenamtliche Bürgermeister, die Monate im Internet verbringen, um für ihren Gemeindearbeiter einen guten und günstigen neuen Rasenmäher zu finden). Aber flächendeckend im ganzen Land? Wohl eher nicht. Jeder von uns wird doch Beispiele vor Augen haben, wie inkompetent teilweise Feuerwehrausstattung beschafft wird. Wenn diesen Beschaffern dann auch noch ein Mandat für freie Preisverhandlungen gegeben würde, was kann dabei herauskommen?

Provokante Frage: Vielleicht ist es ja gar nicht das schlechte Vergaberecht, das alles so schlimm macht, sondern vielmehr der häufige und bewusste Versuch, dieses solange zu dehnen und zu beugen, bis ein gewünschtes Ergebnis herauskommt? Wenn ich mich im voraus für einen bestimmten Anbieter entschieden habe und dann mit der geballten Kompetenz einer kleinen Gemeindeverwaltung im LV alles unternehme, um diesen gewinnen zu lassen, dann brauche ich mich doch nicht zu wundern, wenn nur Murks dabei herauskommt. Also: Öffentliche Ausschreibungen machen nur dann Sinn, wenn es mir wirklich egal ist, wer das vollständige und unmissverständliche LV am besten erfüllt. Bei entsprechender Vorbereitung kann ich ja dann auch bei der Abnahme unstreitig die Einhaltung überprüfen.

Wonach wir somit eigentlich suchen, ist ein transparentes und öffentlich kontrollierbares Verfahren, wie wir Vergaben wirtschaftlich durchführen können, bei denen von vornherein feststeht, was wir von wem kaufen wollen. Ist das die sprichwörtliche Quadratur des Kreises oder gibt es konkrete Vorschläge/Ideen/Beispiele? Die Bundeswehr (mit vergleichbaren Problemen) macht uns ja gerade vor, wie es nicht sein sollte...

Viele Grüße von der sonnigen Ostsee

Rainer

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