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RubrikSonstiges zurück
ThemaAusschreibung von Ausrüstung30 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW767142
Datum11.07.2013 20:12      MSG-Nr: [ 767142 ]8175 x gelesen

Geschrieben von Rainer K.das öffentliche Vergabeverfahren soll ja zwei Zielen dienen:
1. Sicherstellung der für den Bedarfsträger (= für uns Steuerzahler) wirtschaftlichsten Lösung.


>Und genau in diesem Punkt bin ich davon überzeugt, das öffentliche Vergaben nichts einsparen, eher im Gegenteil.
Berücksichtigt man wirklich einmal ganz transparent, welche Personalkosten von Anfang bis Ende einer ordentlichen Ausschriebung entstehen, kann man sich ausmalen, wo die Rechnung landet...
Bei großen Beschaffung >xhunderttausend, kein Problem. Aber alles im Bereich 5,6,7,8....tausend Euro? Humbug - Und vor allem stellt man fest, das immer weniger Firmen ein Angebot abgegebn, da sie schlicht und ergreifend keine Lust mehr haben sich immer und immer wieder bei allen möglichen Vergabeportalen anzumelden, alle Selbsterklärungen zu unterschreiben, teilweise beglaubigte Abschriften irgendwelcher Urkunden vorweisen müssen etc.

Insb. hier in NRW mit unserem TVgG - Eine solche Farce. Wer überprüft beispielswiese die Selbsterklärungen der Anbieter?

Gruß
Christian

PS: Was m.M. nach bei der öffentlichen Hand noch dazu kommt, ist das Personen LV`s erstellen müssen, die
a) von der Sache an sich
b) Vom Vergaberecht oder
c) Von beiden keine Ahnung haben

Das ist der Knackpunkt. Manch einer geht irgendwann auf Schulungen, andere wiederrum lernen im laufe der Jahre durch Erfahrung und Selbststudium und manche lernen es - wie so oft :-) - Nie!

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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