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| Thema | Ausschreibung von Ausrüstung | 30 Beiträge | ||
| Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 767220 | ||
| Datum | 12.07.2013 14:07 MSG-Nr: [ 767220 ] | 7865 x gelesen | ||
Geschrieben von Rainer K. Bleibt die Frage: Wie bekommen wir einen wirksamen Korruptionsschutz auch noch in ein effizientes Vergabesystem integriert, ohne die beklagte Bürokratisierung und Verrechtlichung weiter zu forcieren? gar nicht, da es eine Quadratur des Kreises ist. Daher beobachte ich die Kleinlichkeit der Staatsanwälte mit Sorge. In der Beschaffung ist alles ein Geben und nehmen. der eine ist erfolgreicher, der andere nicht. Bei einigen Lieferanten muss man halt sein Recht als Kunde durchdrücken und bei anderen reicht der wage Hinweis, das etwas nicht stimmt und er kümmert sich. Habe ich nun einen Gebietsvertreter der zweiten Sorte in der Nähe, könnte mir der erste nur mit ärgsten Preisabschlägen zum Zuge kommen. Diesem Umstand wird in der Wirtschaft durch die Lieferantenbewertung Rechnung getragen. Habe ich so etwas nicht, oder nicht sauber Dokumentiert wird es eng, nicht den Billigsten zu nehmen. Wenn nun zur Komunikationspflege das Essen aufs Haus geht, dann ist das meiner Meinung noch in Ordnung. Nicht in Ordnung ist - Das Einfordern privater Gefälligkeiten - Unangemessene Gefälligkeiten - Kompromitierende Gefälligkeiten Die Starren Grenzen 15/50 usw. sind da leider kein Masstab. | ||||
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