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RubrikSonstiges zurück
ThemaAusschreibung von Ausrüstung30 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein767251
Datum12.07.2013 18:13      MSG-Nr: [ 767251 ]7833 x gelesen

Moin,

mir haben mehrere Geschäftsführer von "halböffentlichen" Unternehmen (private Rechtsform, öffentliche Eigentümer), die nicht zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet sind, glaubhaft berichtet, dass sie von der (freiwilligen) Anwendung öffentlicher Ausschreibungen wieder abgekommen sind, weil auf privatrechtlicher Verhandlungsbasis in der Nachschau günstigere Gesamtprojektkosten erzielt werden konnten. Ich habe selbst vor längerer Zeit in einem solchen Unternehmen gearbeitet. Damals haben wir z.B. Bauleistungen nur dann öffentlich ausgeschrieben, wenn wir durch öffentliche Förderung dazu verpflichtet waren. Vergleichsmöglichkeiten gab es auch mit den Beschaffungen unseres Hauptgesellschafters, einer öffentlichen Körperschaft. Unter dem Strich waren unsere Einkäufe wirtschaftlicher. Dabei waren allerdings nicht immer die Einheitspreise niedriger. In die Nachschau sind auch Nachträge (die ja eigentlich nicht vorkommen sollen, es aber immer wieder tun), Mängelbeseitigung und Rückgriffsmöglichkeiten auf den Leistungserbringer für Nachbesserungen eingeflossen.
Besonders absurd war die zentrale Beschaffung des Jahresbedarfs an Büromaterial in einer öffentlichen Ausschreibung des Landes für alle Dienststellen, die ich in anderer Tätigkeit miterleben durfte. Zum einen haben alle Dienststellen ihren Jahresbedarf viel zu hoch angegeben. Zum anderen lagen die erzielten Einzelpreise unter Einschluss der umgelegten Verwaltungskosten der Beschaffungsstelle bei allen Artikeln über den Konditionen der zuvor abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen mit dem Büroartikelhändler vor Ort.

Viele Grüße
Rainer

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