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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen22 Beiträge
AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken767262
Datum12.07.2013 20:13      MSG-Nr: [ 767262 ]4505 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Im BayFwG steht sinngemäß drin, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren unterhalten müssen

Genauer: Im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten... :-)

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