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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen | 22 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 767264 | ||
Datum | 12.07.2013 21:10 MSG-Nr: [ 767264 ] | 4090 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. Ich ahne schon wieder, was dahinter steckt... Keine Angst, ich will niemanden irgendwo verklagen oder anschwärzen! Geschrieben von Daniel R. Pflichtaufgabe heißt allerdings nicht, daß im großen Stil investiert werden muß, Autos nicht älter als 25 Jahre sein dürfen und dgl. mehr Weiß ich auch. Ich wollte nur einmal wissen, ob und wie das überhaupt geregelt ist, weil uns nämlich bei kleinsten Beschaffungsanträgen (HSR beispielsweise...) schon gesagt wird "Ist nicht weil Entschuldungsvertrag!". Und zu den 25 Jahre alten Autos: Wir wollen gar kein Neues, denn in dem wirds die "Hühnerleiter" (Serien-DoKa) geben, da fahren wir mit unserem alten bequemer (wenn auch weniger sicher, ich weiß). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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