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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDarf man eigentlich eine Notbeleuchtung selbst bauen?27 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen767355
Datum15.07.2013 00:48      MSG-Nr: [ 767355 ]5099 x gelesen
Infos:
  • 14.07.13 Sonderbauverordnung NRW

  • Geschrieben von Harald S.ein 300-400m² großer Saal

    Und du bist dir sicher, dass du das ganze Gedöns nicht brauchst?

    Ich würde die Sonderbauverordnung anders interpretieren aber nun gut ich bin kein Baurechtsexperte.

    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen.

    1. für Sitzplätze an Tischen:
    Ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes,
    2. für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze:
    Zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes,
    3. für Stehplätze auf Stufenreihen:
    Zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,
    4. bei Ausstellungsräumen:
    Ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes.


    Mit der berechnungsgrundlage käme man auf eine Zahl zwischen 300 und 800 möglichen Besuchern.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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