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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen | 22 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 767455 | ||
Datum | 15.07.2013 20:11 MSG-Nr: [ 767455 ] | 3038 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario L. Ich halte selbst Samtgemeinden für zu klein. Meiner persönlichen Meinung nach sind Gliederungen unter ca. 50.000 Einwohner hierzu i.d.R zu klein.Das ist eine ordentliche Hausnummer. In RLP hat man es mal im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform in Landesgesetzen so festgesetzt, bezogen auf die kompletten Aufgaben einer Kommune, der Brandschutz ist da nur ein (nicht der kleinste, aber auch nicht der größte) Teil: Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben i.d.R. Verbandsgemeinde entspricht der Samtgemeinde. Mit den von dir genannten 50.000 Ew. hast du übrigens z.B. in Niedersachsen sogar noch einen Landkreis, der diese Zahl nicht erreicht, andere liegen knapp drüber (Wiki-Liste). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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