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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen   22 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP767459
Datum15.07.2013 20:30      MSG-Nr: [ 767459 ]3180 x gelesen

Geschrieben von Christian F. Dennoch wird es nicht kommen, weil die Freizeitfeierabendhäuptlinge dann nichts mehr zu sagen hätten. Und so viel Viagra kannst Du denen gar nicht geben, um den Ego-Lnick auszugleichen...Bin (mal wieder) über die Macht der Freizeitfeierabendhäuptlinge überrascht. Wenn es um Aufgabenzuteilungen zwischen kommunalen Ebenen geht, befinden sich weitaus vorher schon soviele Stellen im kriegsähnlichen Zustand (besonders, wenn die Aufgabe auch noch Geld kostet, oder liefert), und selbst die politischen Ebenen der betroffenen Gebietskörperschaften kommen erst verhältnismäßig spät ins Spiel (und das dürften dann wiederum die Hauptstreitwaffen der besagten Häuptlinge sein). Scheitern soll es am Ende aber wieder an den Freizeitfeierabendhäuptlingen, die doch sonst nie was auf die Reihe kriegen... Und die gleichen Freizeitfeierabendhäuptlinge, die die Macht des großen Feuerwehrreformscheiterns besitzen, würden dazu noch auf der Ebene unter der zur Reform überhaupt stichhaltigen Entscheidungsebene das "Wünsch-Dir-Was" nicht mehr schaffen, oder gegen die "zwangsweise Synergie-Umsetzung" nichts anrichten können, aber bei Landesgesetzen wiederum haben sie dann eben die Macht. Merkwürdig...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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