alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Löschgruppenfahrzeug
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen22 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern767504
Datum16.07.2013 10:18      MSG-Nr: [ 767504 ]3134 x gelesen

Servus Albert,

Gegenfrage:

Geschrieben von Albert K.
Wie definiert ihr den Grundschutz?
Wie definiert die Gemeinde "ihren" Grundschutz?

Ich kenne Fälle, da wollten Gemeinden/ örtliche Feuerwehren als Ersatzbeschaffung ein (damals) LF 16/12. Wurde ihnen aber nicht genehmigt (bzw. wurde im Zuwendungsverfahren hierfür der Zuschuss verwehrt, weil die Fahrzeuge als nicht erforderlich = zu groß dimensioniert angesehen wurde), letztlich stehen dort jetzt TSF-W oder LF 8/6.

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren wird ja auch auf den Fahrzeug-/ Ausrüstungsstand innerhalb der Gemeinden abgestellt. Wenn also im Ortsteil B ein (durchaus großes) Gewerbegebiet entsteht, im Ortsteil A steht bei der dortigen Feuerwehr ein Löschzug (der in akzeptabler Zeit im Ortsteil B sein kann), dann muss im Ortsteil B meines Erachtens nicht zwingend - allein wegen des Gewerbegebietes - der Fahrzeugbestand aufgrüstet werden auf ein (H)LF 20, wenn dort z.B. ein wasserführendes Löschfahrzeug (LF 10 oder evtl. sogar "nur" TSF-W) stationiert ist. Das sieht unsere Bezirksregierung übrigens ähnlich. Und das meine ich mit Grundschutz...

Gruß
Markus

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.729


Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt