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Gesetzliche Unfallversicherung
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Gesetzliche Unfallversicherung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Themarechtliche Bindung GUV, vfdb usw....6 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 767571
Datum17.07.2013 07:12      MSG-Nr: [ 767571 ]1903 x gelesen

Folgendes wurde mir so, recht verständlich, auf dem Sicherheitsbeauftragten Lehrgang erklärt:

Früher gab es für alles mögliche eine UVV. Unter anderem eine Vorschrift in der ganz klar stand das man mit einer 3 m langen Latte, die der Versicherte alleine auf der Schulter trägt, nicht um eine Ecke gehen darf. Das war sicherlich alles etwas komplex aber: UVVen wurden schliesslich mit Blut geschrieben. Die Vorschrift war für alle Unternehmen gültig, auch die in denen keine 3m Latten vorhanden waren.

Dann kam die EU und hat alles so vor sich hinharmonisert. Unter anderem das System der UVVen. Das haben andere Länder so nämlich nicht und der, im Schengenraum ansässige, Unternehmer wäre wahrscheinlich verarmt.

Also ging man hin und schuf eine Reihe von EU Richtlinien und gab dem Unternehmer auf das er in Zukunft für die Sicherheit verantwortlich ist. D.h. der Unternehmer muss eine Gefährdungsanalyse durchführen und geeignete Maßnahmen treffen.

Im Gegenzug musste die DUGV ihr Vorschriftenwerk was die abspecken.

ABER: Was sind die geeigneten Maßnahmen? Um dort nicht alles wegzuwerfen wurden die GU-R und besonders die GU - I eingeführt. Die haben zwar keinen Vorschriftscharakter mehr können aber durchaus als Stand der Technik angesehen werden.

Beispiel: Für den Feuerwehrdienst gilt die GUV C 53 UVV Feuerwehren. Für den Geräte bzw Hauswart gibt es keine eigene Vorschrift.

Jetzt will die Feuerwehr X Stadt in dem Bereich aber für mehr Sicherheit sorgen, guggt mal was die Unfallkasse so zu bieten hat und wird bei der GUV I 652 Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haustechnik fündig. Klingt gut, kann man mal so machen.

In der I 652 findet man jetzt folgenden Absatz:

2.1 Regale und Materiallagerung Unebener Fußboden, falsches Ablegen und mangelhafte Standsicherheit sind Unfallursachen bei der Materiallagerung. Regale und Schränke können nicht umstürzen, wenn sie z. B. an Wand oder Decke sicher verankert oder einzelne Regale zu größeren Gruppen fest verbunden sind. Bei Regalen und Schränken, deren Fächer vom Boden aus über 1,80 m liegen, müssen geeignete Tritte oder Leitern bereitgestellt und benutzt werden. Flure und Treppenhäuser müssen als Flucht- und Rettungswege frei von jeglichen Materialien bleiben. Loses Papier sowie andere entzündliche Stoffe dürfen nicht frei gelagert werden, auch nicht unter Treppen. Ohne seitliche Sicherung darf auf Regalen und Schränken nicht über Fachhöhe hinaus gestapelt werden. Die größte zulässige Belastung der einzelnen Fachböden muss bekannt sein.

Ein Blick ins Lager unseres Versicherten (aka Haus und Gerätewart) zeigt das es dort aussieht wie nach einem Luftschlag. Also nimmt man etwas Zeit und Geld in die Hand und baut dort um.
Gefahr ermittelt, Gefahr nach geltenden Regeln der Technik gemindert - was will man mehr?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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