News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Platz für die faulen Kameraden | 40 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 768024 | ||
Datum | 21.07.2013 16:50 MSG-Nr: [ 768024 ] | 8443 x gelesen | ||
Hallo Thomas, Hallo Forum Geschrieben von Thomas R. Das trifft es auch ganz gut ;) Das Problem ist bei solchen Leuten vor allem Halbwissen, mit dem man Dritte beeindrucken kann. Gerade wenn die das Mittel des Ausschlusses unliebsamer Kameraden zu leicht an die Hand bekommen (wer will gegen einen Ausschluss schon Widerspruch einlegen oder vor dem VG klagen?) wird Feuerwehr zur von der Kommune teuer bezahlten Privatveranstaltung einiger Weniger.Daher hat das FwG in unserm Land erhebliche Hürden errichtet. Hier, steht im § 13 (Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes) folgendes: Geschrieben von FwG Baden- Württemberg (3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere Das ist eine Hausnummer, mit der ich nicht so einfach jemanden aus der Feuerwehr werfen kann! Und wie du sagtest die Verwaltungsgerichte gibt es auch noch. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|