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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 68 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 768170 | ||
Datum | 22.07.2013 19:45 MSG-Nr: [ 768170 ] | 10343 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter L. Daraus ergibt sich ja schon mal wer die Ausfälle des AG trägt. Sei es Übung,Lehrgang oder Einsatz. Das ergibt sich auch aus dem Feuerwehrgesetz und steht auch nochmal gesondert so im Einladungsschreiben für die Lehrgänge. Ändert nichts an der Sache, dass der AG dann evtl Scherereien mit der Kommune hat sein Geld zu bekommen, wenn eine solche Regelung vorhanden ist. Mir war bisher auch nicht bewusst, dass es solche Regelungen überhaupt gibt, da ja eindeutig gesetzlich festgelegt. Audiatur et altera pars. | ||||
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