| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Yelp, Heckwarnleuchten und anderes | 31 Beiträge |
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 769251 |
| Datum | 04.08.2013 09:47 MSG-Nr: [ 769251 ] | 11784 x gelesen |
| Infos: | 03.08.13 Ein bisschen Cop-Sound fürs Polizeiauto
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Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz Innenministerkonferenz.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Sebastian K.Ich finde die Aussage in NRW interessant, wonach die Lichthupe als ergänzendes Anhaltesignal für ausreichend befunden wird.
die Verwendung der Lichthupe ist in den Straßenverkehrsregeln eindeutig festgelegt...
Entscheidend sind hier die §§ 5 und 16 der StVO..
Der erste regelt, dass man die Lichthupe ausserhalb geschlossener Ortschaften zum Anzeigen des Überholwunsches (!) und der zweite, als Warnsignal (wie die Hupe) benutzen darf. - Von "Anhaltesignal" steht da nix....
Selbst wenn man also argumentiert, die Polizei dürfe die auch für was anderes benutzen (das haben die auch schon für die intermittierenden Scheinwerfer geglaubt, bis die IMK das "eigentlich" final abgelehnt hat, sich aber jetzt die einschlägigen Polizeien der vorher auch schon dran glaubenden Länder wieder nicht dran halten), müsste man die Bevölkerung in der völlig neuen Bedeutung eines mehr oder weniger bekannten Signalmittels ausbilden. (Bleiben die dann auch unvermittelt stehen, wenn von hinten ein RTW mit Aufblendlicht zu erkennen gibt, dass er gern überholen möchte...?)
Ich fände es schon für die Gefahrenabwehr viel zielführender und einfacher für alle zu vermitteln, wenn man sich bei solchen Dingen einig wäre...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| | 31.05.2013 17:02 |
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Udo 7B., Aichhalden | |