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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 769819 | ||
Datum | 09.08.2013 13:13 MSG-Nr: [ 769819 ] | 9034 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Anton K.: Was das Urteil noch betrifft ist die Tatsache, dass wenn ein BGM einen Bauhofmitarbeiter zum Dienst in der Feuerwehr "verdonnert", dieser alle Übungszeiten, die außerhalb der Regelarbeitszeit liegen, vergütet bekommt. Das lese ich da nun nicht unbedingt raus, bzw. wenn der Bauhofmitarbeiter tatsächlich "verdonnert" ist, sollte dies vorher schon so geregelt worden sein. Wir hätte da übrigens noch zwei HA Gerätewarte, die auch den FF Bereitschaftsdienst versehen... Für die Berufsfeuerwehrleute kann ich mir vorstellen, dass die Gemeinden die "Bereitschaftszeit" zukünftig auf der Wache ableisten läßt. Oder geht das so nicht? Genau das meinte ich, als ich von Phyrrussieg in Bezug auf die HA Führungskräfte im Bereitschaftsdienst schrieb... Gruß Daniel | ||||
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