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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | russischer Feuerwehrführerschein? | 22 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 770121 | ||
Datum | 13.08.2013 13:34 MSG-Nr: [ 770121 ] | 4635 x gelesen | ||
Ich glaube, du verwechselst da etwas: Nicht grundsätzlich jeder Unfall, der auf einer Einsatzfahrt passiert läuft unter Mitschuld des Einsatzfahrers ab. Wenn ich mich mit "handelsüblicher Geschwindigkeit" auf einer Vorfahrtsstraße bewege und einer mir sehenden Auges in die Seite fährt, was kann ich da dafür? Richtig: nichts. Etwas anders sieht das aus, wenn man tatsächlich Wegerecht in Anspruch nimmt, also jemandem die Vorfahrt. Dann muss man natürlich besonders sorgfältig sein und es kann einen eine Teilschuld treffen. Allerdings nicht mal dann muss es einen Treffen. Ich erinnere mich da z.B. an dieses Fall. Wurde seinerzeit auch hier diskutiert. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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