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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mastwurf Pflicht? | 24 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 771221 | ||
Datum | 24.08.2013 08:53 MSG-Nr: [ 771221 ] | 8188 x gelesen | ||
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Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan R. Ich habe eine Frage zur Notwendigkeit des Mastwurfs. Ist es Pflicht einen Mastwurf am Saugkorb zu machen oder ist es freigestellt?Ich habe es mit dem Zimmermannsschlag am Saugkorb gelernt und später auch so ausgebildet. Siehe auch hier (FwDV 1) Seite 43 +44 1. Bild. In den Ausführungen auf S. 43 steht ausdrücklich Zimmermannsschlag oder Mastwurf + Spierenstich. Der Vorteil des Mastwurf am Saugkorb ist, wenn ich ihn nach ca. 1/3 der Leine mache, kann ich das Saugschlauchende in eine gewünschte Richtung fixieren. Dies geht mit dem Zimmermannschlag weniger da ich dann viel Leine in der Hand habe. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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