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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern771371
Datum26.08.2013 00:32      MSG-Nr: [ 771371 ]18509 x gelesen

Geschrieben von Sascha H.In BY läuft soweit ich weiß die Hilfsfrist erst mit dem Ausrücken an.
Michael hat direkt aus dem Gesetz zitiert. Es wäre ja auch ziemlich sinnlos, die reine Fahrzeit als Grundlage zu nehmen. Bei der Definition der Hilfsfrist wird zwischen den Bundesländern nur darin unterschieden, ob die Hilfsfrist mit der Notrufannahme oder mit der Alarmierung startet.

Audiatur et altera pars.

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