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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 771400 | ||
Datum | 26.08.2013 11:16 MSG-Nr: [ 771400 ] | 65391 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Linus D. Wenn man die Beifahrersitze und Beladung ausbaut... Nicht nötig. Auch ein Kran ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und hat einen Beifahrersitz. Beifahrersitze sind bei SFAM kein Problem. Solange die Beladung zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine gehört, ist auch die kein Problem (Beispiel: Gewichte und Anschlagmaterial für Kran). Bringt aber alles nichts, da die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen genau definiert sind. Es gibt zwar eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine Steigeleiter DA21", genau da aber mit der Einschränkung "außer für Feuerlöschzwecke", dann ist dies ein "So. Kfz..." und damit auch nicht mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit mit Klasse L zu fahren. Gruß, Michael | ||||
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