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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Malt8e G8., Bonn / NRW | 771404 | ||
Datum | 26.08.2013 11:53 MSG-Nr: [ 771404 ] | 65422 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Michael W. Bringt aber alles nichts, da die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen genau definiert sind. Es ist schon ein bisschen pradox: Wer mit einem Polo den Führerschein gemacht hat, darf sowas oder sowas fahren. Das ist nicht nur wegen der Größe, sondern auch wegen der Lenkung u. U. knifflig. Außerdem dürfen Bettferderreiniger und Teppichklopfer (???) gefahren werden. Und für die kompkate Helgoländer DL ist sowas nicht möglich.... Aber gut, die Rechtsordnung behandelt zunächst nur das Allgemeine. Sonderregelungen führen da zu gewissen Stilblüten. Grüße Malte | ||||
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