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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 771414 | ||
Datum | 26.08.2013 12:50 MSG-Nr: [ 771414 ] | 65099 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lüder P. Wenn man den internen (Mercdes-) Geschwindigkeitsbegrenzer verwendet, sollte das unter 100 kosten. Allerdings koennte eine Behoerde verlangen, dass diese Begrenzung ueber den offiziellen gesetzlichen Begrenzer erreicht wird. Dann sollte es mit 300 getan sein.... Egl wie teuer, es bringt nix. Auch mit Drosselung auf 25km/h ist für ein "So.Kfz ..." mit mehr als 7,5t Klasse C erforderlich. Die Umschlüsselung auf selbstfahrende Abeitsmaschine ist nicht, habe ich weiter oben schon geschrieben. Geht zwar prinzipiell für eine Drehleiter, nicht aber wenn sie zu Feuerlöschzwecken eingesetzt werden soll. Gruß, Michael | ||||
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