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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 771469 | ||
Datum | 26.08.2013 19:42 MSG-Nr: [ 771469 ] | 64847 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Thomas M.: Aber die Antwort auf deine Frage kann auch ganz einfach ausfallen; Ja, Dogmen sind schon was schönes. Und man kann so schön auf den Prinzipien rumreiten und wie ein Kind mit dem Fuß aufstampfen und "Nein, nein, nein, das darf nicht sein!" rufen... Ich orientiere mich da lieber trotzdem an der "Normalbüger-GMV" -Sichweise, auch weiterhin. Und noch was ganz anderes: Helgoland gehört z.B. offiziell auch zum bundesdeutschen Wirtschaftsgebiet, und damit - ganz prinzipiell und grundsätzlich - zum Zollgebiet der Europäischen Union. Das ist EU Gesetz! Aber was lese ich da: Helgoland ist zwar Teil des deutschen Wirtschaftsgebiets, gehört aber weder zum Zollgebiet der Europäischen Union noch zum deutschen Steuergebiet. Eine Sonder-, Ausnahmeregelung! Nur für eine Insel. Wie kann denn das nur sein! ... Gruß Daniel | ||||
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