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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 771494 | ||
Datum | 26.08.2013 23:05 MSG-Nr: [ 771494 ] | 64795 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Und noch was ganz anderes: Helgoland gehört z.B. offiziell auch zum bundesdeutschen Wirtschaftsgebiet, und damit - ganz prinzipiell und grundsätzlich - zum Zollgebiet der Europäischen Union. Das ist EU Gesetz! Aber was lese ich da: Helgoland ist zwar Teil des deutschen Wirtschaftsgebiets, gehört aber weder zum Zollgebiet der Europäischen Union noch zum deutschen Steuergebiet. Eine Sonder-, Ausnahmeregelung! Nur für eine Insel. Wie kann denn das nur sein! ... Fein, welche Ausnahmen hättest Du noch gern? Kettensägen - gibt ja keine Bäume? AGT-Lehrgangspflicht? Führungslehrgänge? Oder doch Trink- und Abwasser, weil ist ja ne Insel? Da kann man ja richtig sparende Alternativen entwickeln.... Sollten die sich bewähren, wäre ich sehr dafür, die dann für alle einzuführen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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