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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 771506 | ||
Datum | 27.08.2013 07:19 MSG-Nr: [ 771506 ] | 64209 x gelesen | ||
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Seien wir mal ehrlich: Der eigentliche Fehler ist doch der, dass schon vorher für die Feuerwehr eine Ausnahme gemacht wurde. § 50 der StVO sagt doch ganz klar, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder auf Helgoland verboten sind, man hätte konsequenterweise schon da klar sagen müssen, dass Pferdefuhrwerke auch für FW und RD ganz klar die einzige Möglichkeit sind, dann gäbe es auch keine Führerscheindiskussion. Und Pferdefuhrwerke waren lange Zeit auch auf dem Festland Standard und Deutschland ist nicht abgebrannt... (Achtung, Beitrag könnte u.U. ggf. Ironie enthalten!) Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
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