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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern771507
Datum27.08.2013 07:24      MSG-Nr: [ 771507 ]17355 x gelesen

Wenn ich mich an meine Vorlesungen noch richtig erinnere, waren Soll-Vorschriften quasi wie Muss-Vorschriften. Unterschied war der, dass man davon abweichen kann, wenn es besondere Gründe gibt, es gibt also einen gewissen Ermessensspielraum. Also eigentlich haben jetzt die Gemeinden die Pflicht den Plan zu erstellen, können aber bei begründeten Ausnahmefällen davon abweichen. Ist halt die Frage, ob im Merkblatt darauf näher eingegangen wird...

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