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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 771525 | ||
Datum | 27.08.2013 09:06 MSG-Nr: [ 771525 ] | 64156 x gelesen | ||
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Servus Daniel, Geschrieben von Daniel R. Ist es so schwierig zu akzeptieren, daß auf einer winzigen Insel in der Nordsee einiges anders ist und anders gelöst werden kann / muß, als im Rest des (Fest-) Landes? nein, es ist sicherlich nicht schwer zu akzeptieren, warum das so ist. Jetzt folgt ein großes Aber: Wie schaut´s aus, wenn sich jetzt irgend wer auf die Ausnahmegenehmigung auf Helgoland bezieht? Ich kenne Feuerwehren an der Donau, die ein MZB besitzen. Die Bootsführer brauchen alle den Bootsführerschein, obwohl hier das Fahren strengestens verboten ist und die Boote nur im Notfall auf´s Wasser dürfen. Mit Mühe und Not haben sie Ausnahmeregelungen erhalten, damit sie wenigstens mal üben dürfen. Die brauch dann doch auch keinen Bootsführerschein?. Und wenn man lange genug sucht, findet man bestimmt noch mehr solche Beispiele. Die Sonderregelung für Helgoland ist jetzt ganz sicher nicht der Weltuntergang, aber ein ganz schlechtes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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