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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 771543 | ||
Datum | 27.08.2013 11:06 MSG-Nr: [ 771543 ] | 63637 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lars T. Eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen schützt eben u.a. nicht vor Selbstüberschätzung. Eben. Da ist's eine gültige Fahrerlaubnis, weil die Landwirtschaft schon seit Jahrzehnten eigene Klassen eingeführt hat. Wobei es technisch und auch für's Fahrkönnen völlig egal ist, ob das betreffende Fahrzeug nun landwirtschaftlich oder für andere Zwecke bewegt wird. Ist also nicht viel anders als ein spezieller Führerschein für die Feuerwehr, nur bei letzterem wird der Weltuntergang befürchtet. Wenn man so konsequent ist, muss man auch die landwirtschaftlichen Ausnahmen in Frage stellen und für Traktoren eben die passenden Führerscheine (also B, BE, C1, C1E bzw. C oder CE) inkl. gesundheitlicher Untersuchungen und Ablauffristen fordern. Gruß, Michael | ||||
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