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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 771564 | ||
Datum | 27.08.2013 14:11 MSG-Nr: [ 771564 ] | 63585 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W.
es ging mir hier weniger um das Fahren mit Trailler - wobei auch das natürlich ein gutes Argument für weitere Ausnahmen wäre, da diese RTB auf Anhänger i.d.R. über 750 kg bzw. im Gespann auch über 3,5 t wiegen und heute den Führerschein der Klasse E benötigen... sondern um das Fahren auf Gewässern, wo ggf. auch ausserhalb der Fw/RD/etc. niemand fahren darf... Geschrieben von Michael W. Braucht man auf Werksgelände nicht, solange dieses mit Schranke/Tor abgeschlossen ist. gefährlicher Irrtum, die Schranke reicht längst nicht, da gibts mehrere Urteile zu und die Voraussetzungen sind eher eng bemessen... ich als Firma würde das im übrigen schon aus "möglichen" Haftungsgründen nicht dulden... http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6528&lid=DE&bid=BAS& ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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