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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 771588 | ||
Datum | 27.08.2013 18:24 MSG-Nr: [ 771588 ] | 63299 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian S. denn ich sehe keinen vernünftigen Grund warum man auf Helgoland keinen passenden Führerschein braucht, die Insel ist letztlich öffentlicher Verkehrsraum und nicht irgend ein Hinterhof. In Anbetracht des §50 der StVO "Sonderregelung für die Insel Helgoland" welcher folgendes besagt: Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten. ist das in dieser Form schlichtweg falsch. Die Insel ist gerade kein öffentlicher Verkehrsraum. | ||||
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