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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 771641 | ||
Datum | 28.08.2013 08:24 MSG-Nr: [ 771641 ] | 62944 x gelesen | ||
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Geschrieben von Patrick W. Nimmst du als Fußgänger oder Radfahrer nicht am Verkehr teil? Ich meine, dass man das tut und ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch auf Helgoland nicht verboten ist zu Fuß oder mit dem Rad von A nach B zu kommen. Zu Fuß nicht, sehr wohl aber mit dem Fahrrad: Siehe §50 StVO. Individualverkehr beschränkt sich auf Helgoland erstmal auf die eigenen Füße und diese sind kein Verkehrsmittel im eigentlichen Sinn. Oder wird seit neuestem auch der reine Fußgängerverkehr in Deutschland geregelt? Ampeln und Vorfahrtswege in Parks, eine zu lustige Vorstellung... | ||||
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