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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 771663 | ||
Datum | 28.08.2013 11:28 MSG-Nr: [ 771663 ] | 62841 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Also hört auf mit irgendwelchen kruden Argumenten hier gegen Windmühlen anzurennen, Helgoland hat auf diverse Art einen Sonderstatus (siehe z.B. StVO), eben weil sie "Problemstellungen" haben die es auf dem Festland für eine Gemeinde nicht geben kann. Man hat hier eine pragmatische und unbürokratische Lösung gefunden, die den Rest von Feuerwehrdeutschland genau GAR NICHTS angeht. Ich habe keine Ahnung, ob es wirklich in ganz Deutschland im "Festland" keine weitere Gemeinde gibt, auf die das nicht so oder ähnlich zutrifft (es muss auch keine DL sein, ein (T)LF tuts auch. In der Schweiz gibts in jedem Fall Gemeinden, die haben aus unterschiedlichen Gründen (Erreichbarkeit, Umweltschutz usw.) den Individualverkehr komplett ausgeschlossen. Inseln gibts in jedem Fall noch ein paar mehr, die auch eigene Feuerwehren haben: z.B. Hiddensee (weiß jemand, wie das dort geregelt ist?) Dazu gibts dann noch die Fälle, wo es zwar keine eigene öffentliche Feuerwehr gibt, aber die öffentliche Feuerwehr aus schlichten Zugangslösungen direkt ein LF stationiert hat, vgl. Herrenchiemsee (wenn das da noch immer so ist). (Was spricht eigentlich dann dagegen, dass man dort in Bayern da künftig mit dem Fw-Führerschein nach Kurzeinweisung oder ohne nach Kurzausbildung (gilt die dann auch als "Fw-Führerschein"?) auf der Insel fahren darf?) Ich erspare mir alberne Rechnungen über Prozentanteile der Bevölkerung - darum gehts nämlich nicht. Und warum soll das was für Führerscheine für Autos gelten soll/muss/darf, nicht auch für andere Bereiche gelten? Ein paar hab ich schon genannt - und es gibt nicht wenige Feuerwehrführungskräfte, die keine "Lust" auf Kettensägenscheine, Atemschutzwiederholungsübungsvorgaben (Häufigkeit, Inhalte) uvm. haben. Es geht daher schon darum, für welche Bereiche unter welchen Bedingungen Ausnahmen gelten sollen/dürfen/können - und die folgerichtige Diskussion, warum die dann woanders nicht (auch) gelten können/dürfen. Interessant wird es (neben straf- gern auch zivilrechtlich aus Haftungsfragen) umso mehr, wenn 2 verschiedene Bundesländer, hier ggf. sogar konkurrierende Regelungen haben sollten. Ihr könnte ja mal Kollegen fragen, die derartige Verfahren schon mal mitgemacht haben, wieviel "Spaß" das macht... (und dafür braucht noch lang kein Flughafen brennen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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