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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 771667 | ||
Datum | 28.08.2013 11:40 MSG-Nr: [ 771667 ] | 62831 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Was spricht eigentlich dann dagegen, dass man dort in Bayern da künftig mit dem Fw-Führerschein nach Kurzeinweisung oder ohne nach Kurzausbildung (gilt die dann auch als "Fw-Führerschein"?) auf der Insel fahren darf? Die Tatsache, daß bisher in der StVO nur Helgoland als Ausnahme aufgeführt ist. Dann weiterhin die große Differenz in der Zeitdauer, die zum übersetzen benötigt wird, einmal in Minuten gemesssen und selbst bei Sturm noch durchführbar und einmal in Stunden gemessen und bei Sturm nahezu unmöglich. Abschließend noch die Möglichkeit sowohl der Nachbarschaftshilfe aus dem Umland als auch die Möglichkeit, selbst zur Nachbarschaftshilfe ins Umland gerufen zu werden: Das ist bei Helgoland in beide Richtungen quasi unmöglich in einer vernünftigen Zeitspanne und ohne große logistische Herausforderungen. | ||||
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