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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 771668 | ||
Datum | 28.08.2013 11:46 MSG-Nr: [ 771668 ] | 62898 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Die Tatsache, daß bisher in der StVO nur Helgoland als Ausnahme aufgeführt ist. Der § 50 lautet im Wortlaut... "Sonderregelung für die Insel Helgoland, Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten." Das hat nichts mit der Führerscheinfrage zu tun, oder? Geschrieben von Steffen W. Dann weiterhin die große Differenz in der Zeitdauer, die zum übersetzen benötigt wird, einmal in Minuten gemesssen und selbst bei Sturm noch durchführbar und einmal in Stunden gemessen und bei Sturm nahezu unmöglich. Das gilt so für viele andere Insellagen auch - und das ist so oder ähnlich auch für Gebirgstäler o.ä. denkbar - zum einen, weil man aus einem engen, langen Tal u.U. nicht das einzige Lösch- oder auch Hubrettungsfahrzeug (?) zur Hilfe nach außen abziehen will, wenn dann dort der Brandschutz oder die Menschenrettung nicht mehr gesichert ist, - zum anderen, wenn es im Winter ggf. über Wochen nicht mehr möglich ist, den Ort überhaupt zu erreichen, weil die Lawinen(gefahren)lage zur Sperrung oder Unterbrechung von Straßen führt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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