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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Malt8e G8., Bonn / NRW | 771669 | ||
Datum | 28.08.2013 11:55 MSG-Nr: [ 771669 ] | 62526 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Ulrich C. Es geht daher schon darum, für welche Bereiche unter welchen Bedingungen Ausnahmen gelten sollen/dürfen/können - und die folgerichtige Diskussion, warum die dann woanders nicht (auch) gelten können/dürfen. Deswegen ist es wichtig, dass die Ausnahme sehr klar definiert (äußere Umstände des Gebietes und Umfang der Berechtigung) sind. Zu dem Beispiel mit den Tälern: Auch wenn die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden, können doch andere Fahrzeuge hinein fahren und so die Situation verändern. Und aus den "Umweltschutz-Orten" in der Schweiz kann (und wird ggf.) hinaus gefahren. Grüße Malte | ||||
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