Rubrik | Einsatz |
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Thema | Zweifelhafte Evakuierung... | 33 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 771893 |
Datum | 30.08.2013 21:34 MSG-Nr: [ 771893 ] | 7034 x gelesen |
Infos: | 08.05.13 Einstzbericht der Feuerwehr Stuttgart: Wohnungsbrand in Wohn- und Geschäftshaus
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Geschrieben von Henning K.
Im Zweifelsfall drückt man damit den Rauch nämlich in die Wohnungen und bringt die Bewohner erst recht in Gefahr!
Ich schrieb davon das Treppenhaus zu ventilieren, ergo braucht´s dafür auch eine Abluftöffung oben im Treppenhaus. Wie und wo soll der Rauch denn da (durch die geschlossenen Wohnungstüren) in die Wohnungen gedrückt werden?
Geschrieben von Henning K.
Überdruck und Rauchverschluss sind die Mittel der Wahl, denn der Treppenraum bei Eintreffen rauchfrei ist (und es keinen alternativen Zugang zum Keller gibt). Dem Bericht nach war das aber eher nicht der Fall.
Das aber wohl eher ein Szenario, was man eher selten antrifft...
Und irgendwie komisch, daß die Autoren in diesem Buch auch eine parallele Entrauchung und einen Innenangriff unter "Rettungsbelüftung" in eine Brandwohnung (also meinetwegen auch in einen Keller) als ein Fallbeispiel anführen (s. Seite 160 ff).
So falsch kann ich also nicht liegen, so vom Grundsatz her.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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